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Unternehmen verkaufen: Wie verkaufe ich mein Unternehmen erfolgreich?

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70% der Unternehmensverkäufe scheitern – Wie Sie Ihr Unternehmen erfolgreich verkaufen

Warum verlaufen viele Firmenverkäufe nicht erfolgreich? Die Gründe sind in den Kaufpreisvorstellungen, in einem falschen Zeitpunkt, während der Due Diligence, in der Vertragsgestaltung und dessen Verhandlung, in einer unprofessionellen Vorgehensweise und in schlechten Zahlenmaterial zu finden. Wenn Sie die nachfolgenden Aspekte berücksichtigen und einen professionellen M&A-Berater einschalten, dreht sich das 70%/30%Verhältnis des Scheiterns in ein >70% Verhältnis für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf um.

Kaufpreis: Wie hoch ist der am Markt erzielbare Preis / Zu welchem Wert kann ich das Unternehmen verkaufen?

Die entscheidende Basis des Unternehmenswertes sind die ZUKÜNFTIGEN Erträge (EBIT bzw. EBITDA) des Unternehmens. Jeder Käufer von Unternehmen oder Unternehmensanteilen möchte in einem definierten Zeitraum den Kaufpreis aus den frei zur Verfügung stehenden Mitteln („Fee Cash-flows“) zurück erhalten und zusätzlich eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals erwirtschaften.

Das EBIT (Earnings before Interest and Tax bzw. Ergebnis vor Zinsen und Steuern) ist die Kennzahl für die zukünftigen Erträge des zu verkaufenden Unternehmens. In der Regel wird das EBIT um Sonderfaktoren bereinigt und als sogenanntes “Normalisiertes EBIT” dargestellt. Hier werden in der Zukunft für einen Käufer nicht relevante Beträge, wie z.B. überhöhte Geschäftsführergehälter, korrigiert und als einzelne Position in der Vergangenheit ausgewiesen.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass Verkäufer oft eine Kaufpreisvorstellung haben, die weit über dem realen Marktwert liegt. Solche „Traumpreise“ haben keinen sinnvollen Bezug zu den zukünftig zu erzielenden Erträgen. Sobald sich Käufer und Verkäufer über den Kaufpreis einig sind, schließen sie eine Absichtserklärung ab. Eine solche Absichtserklärung wird auch Letter of Intent bzw. LoI genannt und ist rechtlich unverbindlich. Nach Unterzeichnung des LoI beginnt die Due Diligence. Die anschliessende Due Diligence ist eine Firmenprüfung, bei der die Berater des Käufers alle Unterlagen des Unternehmens prüfen. Je besser die Verkaufsunterlagen sind (Teaser, Information Memorandum/ Exposé), umso leichter ist es, einen passenden Käufer zu finden. Auf der auf Basis der Verkaufsunterlagen ist der Käufer in der Lage, ein Angebot (indicative Offer) abzugeben.

Weitere Ausführungen finden Sie hier: Details zur Preisfindung

Optimaler Zeitpunkt: Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Verkauf eines Unternehmens?

Ein Unternehmen erfolgreich zu verkaufen ist in den Phasen einfacher, in denen es sich sehr positiv entwickelt. In Phasen, in denen z.B. eine Produkteinführung ohne nennenswerte Umsätze stattfindet, ist es hingegen schwieriger einen Käufer zu finden. In konjunkturellen Hochphasen und bei niedrigen Zinsen gibt es entsprechend viele potenzielle Käufer auf dem Markt. Der Wettbewerb dieser Käufer führt obendrein zu höheren Kaufpreisen. Aus diesem Grund sollte das Unternehmen rechtzeitig auf den Unternehmensverkauf vorbereitet werden. Förderlich ist, das Unternehmen so zu strukturieren (z.B. Führungspersonal, Aufbereitung aller Unterlagen), dass zum richtigen Zeitpunkt nichts den Firmenverkauf verhindert oder verzögert.

Weitere Ausführungen zum Firmenverkauf finden Sie hier: Firmenverkauf, Vorbereitung auf den Unternehmensverkauf

Due Diligence: Was führt zu einer erfolgreichen Due Diligence?

Spätestens wenn der Letter of Intent unterzeichnet wurde und der potenzielle Käufer die Unterlagen in der Firmenprüfung („Due Diligence“) analysiert, findet dieser häufig Dinge, die der Verkäufer nicht kommuniziert hat. Aus Sicht des Käufers sind dies häufig Risiken, die den Kaufpreis erheblich reduzieren oder zum Abbruch der Gespräche führen! Deshalb sollte sich jeder Verkäufer vor einem geplanten Firmenverkauf die Frage stellen: „Welche Risiken sind vorhanden, die einen potenziellen Käufer davon abhalten könnten, mein Unternehmen zu kaufen?“ Beauftragt der Verkäufer vor dem Start des Firmenverkaufs einen M&A-Berater, kann dieser vorab das Unternehmen analysieren. Der Verkäufer kann mit den Analyseergebnissen die Risiken frühzeitig erkennen und möglichst beheben oder reduzieren. Alle nicht behebbaren Risiken sollte der Verkäufer frühzeitig und pro-aktiv dem Käufer kommunizieren.

Weitere Ausführen finden Sie hier: Vendor Due Due Diligence

Vertrag und Vertragsverhandlungen: Wie führe ich erfolgreich die Vertragsverhandlungen bei dem Verkauf von Unternehmensanteilen?

Die meisten Verkäufer unterschätzen die Komplexität eines Verkaufsvertrags (Englisch: Sales and Purchase Agreement bzw. „SPA“) und dessen Verhandlung. Häufig beauftragen Sie deshalb den „Hausanwalt“ mit der Rechtsberatung und der Verhandlung eines Verkaufsvertrags. Die Verkäufer machen hiermit die teure Erfahrung, dass die Inhalte und die Verhandlung eines SPA komplex sind und eine umfangreiche Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung erforderlich ist. Deshalb lautet unsere Empfehlung: Schalten Sie einen professionellen M&A-Berater zur Verhandlung ein. Dieser wird alle Aspekte verhandeln, die in Bezug auf den Unternehmenswert relevant sind. Beauftragen Sie weiterhin einen Rechtsanwalt, der sich auf M&A-Recht spezialisiert hat. Sind Sie sich bewusst, dass jede Vertragsverhandlung eine Geben und Nehmen ist!

Weitere Ausführungen zu Verträgen für den Verkauf eines Unternehmens finden Sie hier: Vertragsverhandlungen erfolgreich führen

Professionelle Vorgehensweise: Wie setze ich den Verkaufsprozess erfolgreich um?

Der M&A-Prozess ist ein Thema, bei dem häufig extrem unterschiedliche Vorstellungen aufeinander treffen und welches nicht selten aufgrund von Nichtigkeiten scheitert. Viele Verkäufer denken, dass ein Firmenverkauf nicht sehr kompliziert sein kann. Demgemäß unterschätzen Verkäufer häufig den Zeitaufwand sowie die extreme mentale Beanspruchung innerhalb des Prozesses eines Unternehmensverkaufs dramatisch. Ein Unternehmensverkauf “nebenher” und ohne die Hinzunahme eines erfahrenen M&A-Beraters führt in der Regel dazu, dass das operative Geschäft leidet und möglicherweise dadurch der Unternehmenswert sinkt. Persönliche Fehleinschätzungen, wie beispielsweise falsche Vorstellungen von der Höhe des Unternehmenswertes, sowie Missverständnisse in Gesprächen und Verhandlungen können zum Abbruch des Verkaufsprozesses führen.

Für die meisten Unternehmensverkäufe ist die Einstellung des zu verkaufenden Unternehmens in eine Unternehmensbörse der falsche Weg. Bei einem solchen Vorgehen ohne Einbeziehung eines professionellen M&A Beraters besteht die Gefahr, dass der Verkäufer unrealistische Vorstellungen in Bezug auf den Verkaufswert seiner Firma hat. Mit diesen falschen Vorstellungen kann der Verkäufer sein Unternehmen am Markt für potenzielle Käufer “verbrennen”. Wenn es um den Verkauf des Lebenswerks geht, sollte man immer einen erfahrenen M&A Berater beauftragen, um den Firmenverkauf schnell und sicher zum Erfolg zu führen.

Zahlenmaterial: Wie bereite ich meine Finanzen (Historie/Planung) richtig vor?

Eine exzellente Aufbereitung und Nachvollziehbarkeit der Historie sowie einer 5-Jahres-Planung sind wichtige Aspekte für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf. Der Verkäufer sollte unbedingt eine 5-Jahres-Planung (Bilanz, GuV, Cash-flow Rechnung) erstellen, da nur er das Unternehmen und den Markt über viele Jahre kennt. Wenn er keine derartige Bottom-up Planung erstellt, wird dies der Käufer tun und IMMER zu schlechteren Planzahlen kommen – und damit zu einem niedrigeren Kaufpreis!

Ablauf Unternehmensverkauf – Unternehmen verkaufen

Der Ablauf eines Unternehmensverkaufs unterliegt grundsätzlich keiner festen Regelung. Jeder Unternehmensverkauf ist aufgrund des zu verkaufenden Unternehmens und der besonderen Situation speziell. Und dennoch gibt es klare Prozesse, welche bei jedem Unternehmensverkauf vorkommen und auf die sich der Verkäufer eines Unternehmens vorbereiten, und sich professionell beraten lassen sollte.

Grundsätzlich kann man zwischen zwei Formen des Unternehmensverkaufs differenzieren: dem klassischen Verkauf eines Unternehmens und dem Bieterverfahren (Auktionsverfahren, englisch: Auction). Jeder Verkäufer sollte sich mit seinem M&A Berater intensiv über die Vorteile und Nachteile eines Bieterverfahrens gegenüber dem klassischen Verkauf einer Firma unterhalten.

Vorteile eines Bieterverfahrens sind zum Beispiel: schnellerer Verkauf; Steuerung des M&A-Prozesses durch den Verkäufer; höherer Verkaufspreis; Verkauf an den Käufer, welcher die interessanteste Perspektive für das Unternehmen uns seine Mitarbeiter und Kunden anbietet. Zu den Nachteilen eines Bieterverfahrens zählen zum Beispiel: eine Auktion mit zuletzt nur einem Bieter ist wenig erfolgversprechend und wird schnell lächerlich; nicht jeder potenzieler Käufer wird an einem Bieterverfahren teilnehmen wollen oder den gesteckten Zeitrahmen einhalten; ein Auktionsverfahren ist insbesondere bei Unternehmen mit begehrten Alleinstellungsmerkmalen erfolgsversprechend oder anders gesagt: je mehr „gleiche“ Unternehmen auf dem Markt sind, welche für einen potenziellen Erwerber interessant sind, umso weniger Sinn macht ein Auktionsverfahren.

Unternehmensverkauf: klassisches Verfahren des Unternehmensverkauf im Vergleich zum Bieterverfahren

Sowohl für das klassische Verfahren eines Unternehmensverkaufs wie auch für das Bieterverfahren gibt es Spielregeln, die man beachten sollte, wenn man ein Unternehmen erfolgreich und zu einem guten Preis verkaufen möchte. Jeder erfolgreiche Unternehmensverkauf beginnt mit der professionellen Vorbereitung des Verkäufers. Die Empfehlung lautet: Je früher man beginnt, das Unternehmen auf den Verkauf vorzubereiten, umso erfolgreicher wird der spätere Verkauf sein. Umgangssprachlich sagt man zur Vorbereitung des Unternehmens auf einen Unternehmensverkauf auch „die Braut schmücken“.

Neben der Optimierung der Ergebnissituation zählen Massnahmen wie Verbesserung der Bilanzstruktur, Trennung von Privat und Geschäft, Aufbau eines professionellen Managements und einer zweiten Managementebene (Stichwort: „Unabhängigkeit von der Person des Verkäufers“) und viele weitere Massnahmen zu einer professionellen Vorbereitung. KP Tech berät Sie als erfahrener M&A Berater gerne bei der Vorbereitung auf den Unternehmensverkauf.

Der Ablauf bei einem „klassischen Unternehmensverkauf“

  • Interne Due Diligence: Durchsicht aller wesentlichen Unterlagen auf Problemfelder und Schwachstellen
  • Erstellung eines Information Memorandums: Neutrale Darstellung aller Bereiche des Unternehmens. Inhalte sind zum Beispiel: Executive Summary, Historie, Unternehmensstrategie, Produkte und Dienstleistungen, Markt und Wettbewerb, Finanzen mit detaillierter 5 Jahresplanung
  • Ausarbeitung eines Teasers („One Pager“, einseitige Zusammenfassung): Anonymisierte Darstellung der wesentlichen Aspekte des zu verkaufenden Unternehmens auf einer bzw. maximal zwei Seiten
  • Erstellung ein „Long List“ und der daraus abgeleiteten „Short List“: Suche und Auswahl der anzusprechenden Unternehmen („Targets“) und Festlegung von Prioritäten
  • Anonymisierte Ansprache der Targets der Short List mit dem Teaser durch den M&A Berater
  • Einholung der Vertraulichkeitserklärung bei den interessierten Targets
  • Versand des Information Memorandum nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung
  • Vereinbarung von Management Meetings: Gegenseitige persönliche Vorstellung und Klärung von Fragen
  • Zusammenstellung der Due Diligence Unterlagen anhand der Due Diligence Checkliste
  • Eventuell ein zweites und drittes Meeting zur Besprechung weiterer Details (zukünftige Strategie, zukünftige Aufgaben des Managements des Verkäufers, etc.)
  • Einholung des Letter of Intents: Der Letter of Intent („LoI“) sollte alle wesentlichen Aspekte eines späteren Kauf-/ Verkaufsvertrages beinhalten
  • Due Diligence: Durchführung der Due Diligence („Unternehmensprüfung“, „Prüfung aller wesentlichen Unterlagen“) durch die Berater des Käufers. Wir empfehlen, dass der Verkäufer erst nach Unterzeichnung des Letter of Intents die Due Diligence durch die Berater des Käufers durchführen lässt. Alternativ kann der Verkäufer auch selbst vor Beginn des M&A-Prozesses eine „Vendor Due Diligence“ in Auftrag geben. Hierbei handelt es sich um eine unabhängige Due Diligence durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Der Käufer erhält den fertigen Vendor Due Diligence Bericht und muss („darf“) vor Vertragsunterzeichnung keine eigene Due Diligence durchführen
  • Verhandlung des Kauf-/ Verkaufsvertrages (englisch: „sales and purchase agreement“ oder kurz „SPA“)
  • Unterzeichnung („Signing“) und Erfüllung eventueller aufschiebender Bedingungen; sind diese alle erfüllt, kommt es zum „Closing“ und damit zum Übergang der Unternehmensanteile auf den Käufer

Der Ablauf bei einem „Bieterverfahren (Auktionsverfahren bzw. Auction)“

Inhalte wie oben mit folgenden Abänderungen sowie zusätzlichen Aspekten:

  • Zusammen mit dem Information Memorandum wird ein „Procedure Letter“ verschickt. Der Procedure Letter beschreibt den weiteren inhaltlichen und zeitlichen Ablauf des Unternehmensverkauf. Der Verkäufer gibt bei einem Auktionsverfahren allen Käufern die gleichen zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben. Inhaltliche Vorgaben sind zum Beispiel: Festlegung der Inhalte des indikativen Angebots („Indicative Offer“), des bindenden Angebots („Binding Offer“, Inhalte vergleichbar zu dem Letter of Intent, aber nur vom Käufer unterzeichnet), des Kauf-/Verkaufsvertrages. Zeitliche Vorgaben: der Verkäufer bzw. dessen M&A-Berater definiert einen engen Zeitplan in welchem feste Termine definiert werden, zum Beispiel für den Zeitpunkt der Abgabe des Indicative Offers, des Letter of Intent, der Beginn und die Dauer der Due Diligence (falls vom Verkäufer keine Vendor Due Diligence durchgeführt wurde), der Beginn und die Dauer der Vertragsverhandlungen, den Zeitpunkt des Signing
  • Nach Eingang der Vertraulichkeitserklärungen wird das Information Memorandum zusammen mit dem Procedure Letter verschickt. Eventuelle Fragen werden schriftlich beantwortet. Interessierte Käufer müssen zuerst ein indikatives Angebot (Indicative Offer) nach den Vorgaben des Unternehmensverkäufers bzw. dessen M&A Berater´s abgeben
  • Nach Eingang des Indicative Offers bestimmt der Verkäufer, welche Unternehmen in die zweite Runde kommen und somit die Möglichkeit zu einem Management Meeting erhalten. Eventuell wird der M&A Berater interessierte Käufer mit einem zu niedrigen Angebot kontaktieren und klären, ob diese noch zu einem höheren Angebot bereit sind
  • Nach dem Management Meeting und der schriftlichen Beantwortung weiterer Fragen hat der verbleibende Bieterkreis ein Binding Offer nach den inhaltlichen Vorgaben des Verkäufers abzugeben
  • Der Verkäufer legt zusammen mit seinem M&A Berater fest, welche Targets in die nächste Runde kommen und eine Due Diligence durchführen dürfen. In der Regel wird bei einem Bieterverfahren kein „physischer“ Datenraum eingerichtet, da bei gleichzeitiger Durchführung der Due Diligence der Verkäufer alle Due Diligence Unterlagen mehrfach an verschiedenen Orten bereitstellen müsste. Aus diesem Grund wird bei Auktionsverfahren der Weg einer elektronischen Due Diligence gewählt. In einem solchen Fall werden alle Due Diligence Unterlagen eingescannt und online zur Verfügung gestellt. Es gibt eine ganze Reihe professioneller Anbieter am Markt, welche das Scannen aller Unterlagen und die sichere elektronische Bereitstellung organisieren
  • Spätestens im Datenraum befindet sich der Kauf-/ Verkaufsvertrag, welcher vom Verkäufer bzw. dessen Rechtsanwälten und Beratern ausgearbeitet wurde
  • Verhandlung des Kauf-/ Verkaufsvertrages
  • Signing/ Closing

Häufige Konfliktpotenziale zwischen Käufer und Verkäufer im Laufe eines M&A-Prozesses

Im Laufe eines jeden M&A-Prozesses kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen dem Unternehmenskäufer und dem Unternehmensverkäufer. In der M&A-Praxis sehen wir es sehr häufig, dass beide Parteien im Lauf des M&A Prozesses Höhen und Tiefen erleben. Je professioneller beide Parteien vorbereitet sind und beraten werden (M&A Berater + Rechtsanwalt + Wirtschaftsprüfer + Steuerberater), desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines für beide Seiten tragbaren Verhandlungsergebnisses.

Mögliche Konfliktpotenziale in den einzelnen Phasen des M&A Prozesses. In der Praxis kommt es zu unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich:

  • eines realistischen Zeitplans
  • der gegenseitigen Vertraulichkeitsklärung zwischen Käufer und Verkäufer (z.B. Themen wie Abwerbung von Kunden, Mitarbeitern, Laufzeit, Nachwirkung,…)
  • des Verkaufsverfahrens an sich (Bieterverfahren, One-on-One, Exklusivität, …)
  • der Inhalte und Ausgestaltung des Letter of Intent (kurz oder detailliert)
  • der Unternehmensbewertung (Bewertungsverfahren, vergleichbare M&A-Transaktionen, Finanzplanung, …)
  • der Strukturierung der Transaktion (Bar/Aktien; Kaufpreis sofort / Earn-Out Zahlungen, Besserungsschein, Verkäufer Darlehen, Debt free/ Cash free, Locked Box…)
  • der Gespräche mit der zweiten Management-Ebene und Mitarbeitern (widerspricht dem Anliegen des Verkäufers auf maximale Vertraulichkeit)
  • des zeitlichen und inhaltlichen Umfangs der Due Diligence bis hin zur Anzahl der Due Diligence Prüfer
  • der Garantien und Gewährleistungen (Ziel Käufer: möglichst umfangreich und detailliert; Ziel Verkäufer: wenige Garantien und Gewährleistungen)
  • der Höhe und Laufzeit eines Escrow Account (Ziel Verkäufer: möglichst kein Escrow Account; Ziel Käufer: möglichst hoher Betrag für das Escrow Account mit zwei Jahren Laufzeit)
  • des Wettbewerbsverbotes für die Verkäufer
  • der Art und Weise der Integration des akquirierten Unternehmens


Wie erkenne ich einen guten M&A Berater?

Ein guter M&A-Berater (Mergers & Acquisitions) ist ein wichtiger Partner bei der Durchführung von Unternehmenskäufen und -verkäufen. Hier sind einige Faktoren, die bei der Auswahl eines guten M&A-Beraters berücksichtigt werden sollten:

    1. Branchenkenntnisse: Ein guter M&A-Berater verfügt über fundierte Kenntnisse der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, und kennt die Markttrends und -entwicklungen. Dies hilft bei der Bewertung des Unternehmens und bei der Identifikation von potenziellen Käufern oder Verkäufern.
    2. Erfahrung: Ein M&A-Berater mit langjähriger Erfahrung im Bereich Unternehmenskäufe und -verkäufe hat wahrscheinlich ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen und Chancen, die mit solchen Transaktionen verbunden sind, und kann dementsprechend professionell agieren.
    3. Integrität und Vertrauenswürdigkeit: Ein guter M&A-Berater zeichnet sich durch Integrität und Vertrauenswürdigkeit aus und ist in der Lage, das Vertrauen von Käufern und Verkäufern zu gewinnen. Er sollte auch in der Lage sein, vertrauliche Informationen sicher und diskret zu behandeln.
    4. Kommunikationsfähigkeiten: Ein guter M&A-Berater besitzt hervorragende Kommunikationsfähigkeiten und ist in der Lage, komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen. Er sollte auch in der Lage sein, Verhandlungen zu führen und zu einer Einigung zu gelangen.
    5. Netzwerk: Ein gutes Netzwerk von Kontakten und Beziehungen zu potenziellen Käufern und Verkäufern kann ein wichtiger Vorteil für einen M&A-Berater sein und dazu beitragen, den Verkaufsprozess zu beschleunigen und ein besseres Ergebnis zu erzielen.


Weitere Ausführungen zum Prozess des Verkaufs eines Unternehmens: M&A-Prozess, Schritte beim Unternehmensverkauf, Long List/ Short List, Information Memorandum, Erfolgsfaktoren beim Firmenverkauf, Bieterverfahren beim Verkauf eines Unternehmens, Unterschiede M&A-Beratung und Unternehmensvermittlung

Unternehmen verkaufen/ Firmenverkauf: Warum sollte man das Unternehmen nie ohne einen erfahrenen M&A-Berater verkaufen?

Tipp zur Besteuerung beim Unternehmensverkauf

In Deutschland ist der Verkauf von Unternehmensvermögen in der Regel steuerpflichtig. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass der Verkauf von Unternehmensvermögen unterschiedlich besteuert werden kann, je nachdem, ob es sich um einen Verkauf von Betriebsvermögen oder um einen Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft handelt.

Beim Verkauf von Betriebsvermögen werden in der Regel die Gewinne aus dem Verkauf besteuert. Diese Gewinne werden normalerweise als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben angesetzt. Die Höhe der Steuer hängt von der Höhe des Gewinns und dem individuellen Steuersatz des Verkäufers ab.

Beim Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft, zum Beispiel beim Verkauf von Aktien oder Anteilen an einer Personengesellschaft, werden in der Regel die Gewinne aus dem Verkauf als Kapitalerträge besteuert. Die Höhe der Steuer hängt wiederum von der Höhe des Gewinns und dem individuellen Steuersatz des Verkäufers ab. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Steuerpflicht, zum Beispiel beim Verkauf von Anteilen an einer Betriebsgesellschaft, die dem sogenannten „Mittelstandsbaukasten“ entsprechen.

Es ist wichtig zu beachten, dass beim Verkauf von Unternehmensvermögen immer individuelle Steuerfragen zu klären sind und es empfiehlt sich daher, sich von einem Steuerberater oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen.

Unternehmensverkauf: online Plattformen und Börsen, um einen Käufer zu finden

Für kleine Unternehmen kann die Schaltung einer Anzeige in einer der online Plattformen/Börsen sinnvoll sein, um einen Käufer zu finden. Leider gibt es viele unseriöse Anbieter im Markt, die hohe Beträge für die Schaltung einer Anzeige auf einer Unternehmensbörse verlangen oder gar ein hohes Erfolgshonorar verlangen. In der Regel führt die fehlende Bekanntheit der meisten Börsen dazu, dass die Anzeige keine Resonanz erzielt. Bekannte Unternehmensbörsen für Deutschland, Österreich und die Schweiz sind zum Beispiel die Deutsche Unternehmerbörse (DUB) oder nexxt-change als online Plattform, um ein Unternehmen zu verkaufen und einen passenden Käufer zu finden. Im Regelfall handelt es sich um Unternehmen mit weniger als 2 Mio. EUR Umsatz und weniger als 500.000 EUR Gewinn. Ein größeres Unternehmen sollte einen M&A Berater mit dem professionellen Unternehmensverkauf beauftragen.

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