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Professioneller Unternehmensverkauf: Ablauf und Vorteile des Bieterverfahrens aus Sicht der Verkäufer

Professioneller Unternehmensverkauf: Ablauf und Vorteile des Bieterverfahrens aus Sicht der Verkäufer

Aufgrund der niedrigen Zinsen und der guten konjunkturellen Entwicklung besteht auch im Jahr 2019 ein hohes Interesse an Unternehmen aus Deutschland. Aus diesem Grund können Verkäufer von Unternehmen hohe Unternehmensbewertungen beim Unternehmensverkauf im Vergleich der letzten 10 Jahre realisieren. Erfahrende M&A-Berater empfehlen aktuell in vielen Verkaufsprozessen die Durchführung anhand eines „Bieterverfahrens„. Nachfolgend werden die Vorteile und Risiken des Bieterverfahrens für den Verkäufer dargestellt.

Bieterverfahren beim Unternehmensverkauf

Ein Bieterverfahren stellt eine Alternative eines M&A-Prozesses beim Unternehmensverkauf dar. Es erlaubt den Verkäufern den Verkaufsprozess sehr effizient zu strukturieren und zu deren Vorteil durchzuführen. Im Kern ist das Ziel eines Bieterverfahrens mehrere Interessenten im Wettbewerb für den Kauf des Unternehmens zu gewinnen und dadurch den Verkaufserlös zu maximieren. Die wichtigsten Nachteile eines Bieterverfahrens sind: es gibt zu wenige interessierte Bieter oder potenzielle Bieter lehnen ein Bieterverfahren ab (z.B. können den Zeitplan nicht einhalten oder lehnen Bieterverfahren grundsätzlich ab).

In der Regel werden Bieterverfahren heute auch bei kleineren und mittleren M&A-Transaktionen eingesetzt, wenn das Unternehmen über Alleinstellungsmerkmale verfügt. Ein solches Bieterverfahrens (Englisch: „limited auctions“) wird in Form eines strukturierten M&A-Prozesses und einer begrenzten Anzahl an Bietern durchgeführt. Die Zahl der Bieter wird im Laufe des M&A-Prozesses immer weiter reduziert.

Ablauf eines Bieterverfahrens beim Unternehmensverkauf

Jedes Bieterverfahren unterteilt sich in mehrere Phasen. Der beauftragte M&A-Berater definiert den M&A-Prozess und die einzelnen Schritte sowie die Inhalte. Hierzu wird ein Zeitplan definiert, in welchem die Bieter zu agieren bzw. reagieren haben (z.B. Datum der Abgabe eines indikativen Angebots, Datum des Beginns der Due Diligence, Datum der Vertragsunterzeichnung). Weiterhin definiert der M&A-Berater zusammen mit dem Kunden die Anforderungen an den Inhalt des indikativen Angebots, des bindenden Angebots, die Inhalte des elektronischen Datenraums und die Anforderungen an die Inhalte des Kaufvertrags (welcher vom Rechtsanwalt des Verkäufers(!) erstellt wird). Der M&A-Berater erstellt vor der anonymen Ansprache (mit einem „Teaser“) der Bieter das Information Memorandum („IM“) , welches den interessierten Bietern nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitserklärung (NDA = „Non-Disclosure Agreement“) zusammen mit dem „Procedure Letter“ (Inhalte indikatives Angebot, bindendes Angebot, Zeitplan, etc.) zur Verfügung gestellt wird. Teilweise lässt der Verkäufer eine Vendor Due Diligence („VDD“) durchführen. Der Vorteil der VDD liegt darin, dass der Verkäufer eine detaillierte Analyse möglicher Schwachstellen erhält, bevor er mit Bietern in Kontakt tritt und diese Schwachstellen möglichst rasch beseitigen kann. Ein weiterer Vorteil der VDD ist die Minimierung des Zeitraums für die Due Diligence und eine hohe Vertrauensbildung bei den Bietern, dass man in der späteren Due Diligence keine Überraschungen erlebt. Alle Bieter, die ein interessantes indikatives Angebot abgegeben haben, bekommen den Zugang zum elektronischen Datenraum, um danach das bindende Angebot abzugeben; eventuell wird die Management Präsentation noch vor der Abgabe des bindenden Angebots durchgeführt, je nachdem wie „hart“ der Verkäufer das Bieterverfahren gestaltet. Alle Bieter erhalten vor der Abgabe des bindenden Angebots das von den Rechtsanwälten des Verkäufers erstellte „SPA“ (Englisch: Sales and Purchase Agreement“) und nennen bei der Abgabe des bindenden Angebots Ihre Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum SPA. Die Verkäufer werden mit einer kleinen Zahl der Bieter die finalen SPA-Verhandlungen führen und mit einem Bieter zum geplanten Zeitpunkt das SPA unterzeichnen und notariell beurkunden lassen.

Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens und die Darstellung des klassischen Verfahrens eines Verkaufsprozesses finden Sie hier

Link zu staatlichen Fördermitteln für die Nachfolge


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