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Aspekte einer Unternehmensbewertung / Firmenbewertung

Fragestellungen bei der Erstellung einer Unternehmensbewertung/ Firmenbewertung

Im Rahmen einer Unternehmensbewertung sind folgende Aspekte und Fragestellungen zu beachten:

  • Welche KP Tech Corporate Finance berät Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind relevant? (z.B. DCF-Verfahren, Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren)
  • Was ist der Bewertungsanlass? (z.B. Auskauf eines Gesellschafters, Unternehmensverkauf, steuerliche Aspekte, Banken)
  • Wie wahrt man die Vertraulichkeit bei der Erstellung einer Unternehmensbewertung?
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Erstellung einer Unternehmensbewertung?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bei der Erstellung einer Unternehmensbewertung?
  • Welchen Einfluss hat das Geschäftsmodell auf den Wert? Welchen Einfluss hat der Kundenstamm auf die Wertermittlung?
  • Was beeinflusst die Unternehmensbewertung (positiv/ negativ)?
  • Welchen Einfluss hat die Ertragskraft des Unternehmens und welchen Einfluss hat die Unternehmensgröße?
  • Wie verhält sich der Verkaufspreis zum berechneten Firmenwert?
  • Welche Auswirkungen haben die Inhalte eines Kaufvertrags (z.B. Garantien und Gewährleistungen) auf den Unternehmenswert?
  • Welche Auswirkungen hat die Form der Kaufpreiszahlung (z.B. Earn-out) auf den Firmenwert und auf den Kaufpreis?
  • Wie hoch sind die Kosten für die KP Tech Corporate Finance berät Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ?

KP Tech Corporate Finance erstellt sein über 20 Jahren professionelle KP Tech Corporate Finance berät Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz , Unternehmenskauf und der Unternehmensnachfolge. Die von KP TECH erstellten Firmenbewertungen basieren auf vergleichbaren M&A-Transaktionen sowie auf vergleichbaren börsennotierten Unternehmen und der Discounted Cash-Flow Methode auf Basis des IDW S1, welches in der M&A-Praxis der Standard bei der Bewertung von Unternehmen ist. Im Jahr 2008 hat das Institut der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) den sogenannten IDW S1 Standard veröffentlicht. 

Es handelt sich dabei um die „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“. Bei der Durchführung sind die Eigenschaften oder die Branche des Unternehmens unerheblich. Jeder Unternehmenswert ist ein Resultat aller zukünftigen finanziellen Überschüssen, die mit einem Zinssatz auf den heutigen Tag abgezinst (Abzinsung oder Diskontierung) werden. Der Liquidationswert (Sachwert zum heutigen Tag) stellt dabei die Untergrenze dar.

Die Grundsätze des IDW S1 für eine Unternehmensbewertung/ Firmenbewertung sind:

  • Relevant sind die aus der Gesamtheit des Unternehmens erzielbaren finanziellen Überschüsse. Grundlage für die Berechnung ist das nachvollziehbare Geschäftsmodell
  • Die Gesamtheit der im Unternehmen befindlichen Gegenstände zielen darauf ab, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften. Aus diesem Grund muss das nicht betriebsnotwendige Vermögen getrennt bewertet werden. Als nicht betriebsnotweniges Vermögen können alle Dinge angerechnet werden, die keinen Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit und somit auf die zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens haben.
  • Beim DCF-Verfahren werden die finanziellen Überschüsse ermittelt, wobei zu berücksichtigen ist, dass nur die dem Eigentümer netto zufließenden Gewinne als Basis herangezogen werden. Gewinne die zur Aufrechterhaltung der Unternehmung reinvestiert werden, werden nicht berücksichtig (Zuflussprinzip).

Unternehmensbewertungsverfahren in Theorie und Praxis

Es gibt eine Vielzahl an Bewertungsmethoden. Eine Übersicht über die gängigsten Verfahren ist auf der folgenden Abbildung zu sehen:

Übersicht Bewertungsverfahren


Gängige Bewertungsverfahren in der M&A Praxis

Aus Marktsicht zeigen vorangegangene Transaktionen und die Bewertungen börsennotierter Unternehmen der Branche aktuelle Bewertungen aussagekräftig auf, die man vergleichend zur eigenen Unternehmensbewertung heranziehen kann. Finanzmathematische Bewertungsverfahren sind das Ertragswertverfahren und das DCF-Verfahren. Die Bedeutung der DCF-Methode hat in den letzten Jahren mit Aufnahme in den IDW S1 Standard gegenüber dem Ertragswertverfahren stark zugenommen beziehungsweise das Ertragswertverfahren mehr oder weniger abgelöst. 

Während in der Wissenschaft aus der Berechnung des Unternehmenswerts häufig komplexe Materie wird, werden in der M&A-Praxis oft einfache Methoden, wie z. B. die Multiplikatorenmethode bevorzugt herangezogen. Der Vollständigkeit halber ist auch das Substanzwertverfahren zu erwähnen, bei dem der Marktwert der einzelnen Unternehmensgegenstände zum – Substanzwert – ermittelt wird, welches in der M&A Praxis jedoch keine Rolle spielt.

Unternehmensbewertung in der M&A Praxis – Multiplikatorverfahren und Discounted Cash Flow Methode

In der M&A Praxis findet häufig die KP Tech Corporate Finance berät Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und das DCF-Verfahren Anwendung. Die Firmenbewertung mit einem KP Tech Corporate Finance berät Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz entspricht dem Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen und wird mit einem Multiple berechnet, der sich aus vergleichbaren M&A-Transaktionen und vergleichbaren börsennotierten Unternehmen ergibt. 

In der M&A-Praxis ist die Unternehmensbewertung mit einem Multiple eine vereinfachte Herleitung des Unternehmenswerts, die bei JEDER M&A Transaktion zur Anwendung kommt und in Verhandlungen über den Kaufpreis immer von Käufern wie von Verkäufern als Begründung des Kaufpreises (Equity Value – NICHT Enterprise Value!) benutzt wird. 

Als zweites Verfahren zur Berechnung des Unternehmenswert wird in der M&A Praxis die Discounted Cash-Flow Methode (DCF Methode) genutzt. Substanzwert und Ertragswert bzw. das Substanzwertverfahren (bei Insolvenzen auch als Liquidationsverfahren) und das Ertragswertverfahren werden in der M&A-Praxis nur in Ausnahmefällen angewendet, da die Ergebnisse bei einem Verkauf des Unternehmens (Share Deal) nicht aussagekräftig sind.

Normalisiertes EBITDA

Bevor man das Multplikatorverfahren und die DCF Methode zur Wertermitttlung anwendet, sollte das EBITDA (nicht EBIT) um einmalige und aussergewöhnliche Effekte in der Historie bereinigt werden. Bei diesen Effekten handelt es sich zum Beispiel um außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen, nicht betriebsnotwendige Ausgaben wie überhöhte Geschäftsführergehälter oder mehrere Firmenfahrzeuge, die von den Anteilseignern privat genutzt werden. 

Die Jahresabschlüsse und die BWAs von Unternehmen zeigen in der Praxis meistens einen zu niedrigen Jahresüberschuss. Die Ursache liegt an der Bestrebung der Anteilseigner die Steuerlast zu minimieren bzw. zu optimieren. Außergewöhnliche und einmalige Effekte sind die Bildung oder die Auflösung von Rückstellungen, welche in der Zukunft (nach dem Unternehmensverkauf) nicht mehr vorkommen werden. 

Ziel des Verkäufers ist es, das aus Sicht des Käufers relevante – und meist höhere EBITDA – auszuweisen und dieses höhere EBITDA (nicht EBIT) als Grundlage für die Anwendung des Multiplikatorenverfahrens und des DCF Verfahrens zu nehmen.

Definition des relevanten/ sinnvollen EBITDA Multiplikators

In verschiedenen Magazinen, wie dem Finance Magazin oder der Zeitschrift Impulse etc. findet man branchentypische Multiplikatoren. Bei der Anwendung dieser Multiplikatoren sollte man sehr vorsichtig sein. Meistens sind diese Multiplikatoren ein Durchschnitt und für das eigene – meist kleinere Unternehmen – zu hoch. 

Wir empfehlen vor dem Beginn des M&A Prozesses unbedingt eine Analyse der aktuellen Multiplikatoren von einem erfahrenen M&A Berater erstellen zu lassen. Professionelle M&A Berater haben Zugang zu M&A Transaktionsdatenbanken und können vergleichbare M&A Deals aus den letzten 12 bis 24 Monaten als Grundlage nehmen. Diese Multiplikatoren sind dann nach Einbeziehung der Chancen und Risken sowie Stärken und Schwächen des eigenen Unternehmens, anzuwenden. 

In der Regel rechnen Anteilseigner mit viel zu hohen Multiplikatoren und werden im Verkaufsprozess von den Bewertungen der interessierten Käufer enttäuscht – oder schrecken alle Käufer ab. Dieser Bewertungsprozess bei der Firmenbewertung hat die geringste Komplexität und wird aus diesem Grund bei allen M&A Transaktionen benutzt.

Unternehmenswert versus Kaufpreis versus Enterprise Value versus Equity Value

Relevant für einen Anteilseigner ist der Equity Value (Wert des Eigenkapitals). Der Equity Value errechnet sich aus der Überleitung vom Enterprise Value (Gesamtunternehmenswert = Wert des Eigenkapitals plus Wert des Fremdkapitals) zum Equity Value. Die Überleitung wird in der M&A-Praxis auch als „Bridge“ oder „Financial Adjustment“ bezeichnet.

Equity Value = (Normalisiertes EBITDA * EBITDA Multiplikator) – Bridge

Bei der Berechnung der Bridge wird auf die Nettoverschuldung (Net Debt) abgestellt. Vereinfacht gesagt: Bridge = Barmittel abzüglich Finanzschulden. In der M&A Praxis kommt es bei der Verhandlung der Bridge immer zu Diskussionen, was Cash (Barmittel) und was Debt (Schulden) sind. Bei der Definition und Verhandlung der Überleitung vom Enterprisse Value zum Equity Value geht es schnell um mehrere hunderttausend Euro bis zu mehreren Millionen Euro. 

Wir empfehlen bei einem Unternehmensverkauf die Verhandlung der Bridge unbedingt durch einen M&A Berater durchführen zu lassen. Bei diesem Punkt verschenken viele Verkäufer schnell sehr viel Geld – oft ohne es zu bemerken!

Berechnung des Unternehmenswertes anhand der Discounted Cash Flow Methode

Die Details und Berechnung des Unternehmenswertes anhand der DCF Methode haben wir in den nachfolgend verlinkten Artikeln erklärt. Grundlage bei der Anwendung der DCF Methode ist eine ausgefeilte – detaillierte und anhand von Prämissen – nachvollziehbare und von Käufern akzeptierbare, fundierte Finanzplanung (GuV Planung, Bilanz Planung, Cash Flow Planung) bei welcher der Barwert zukünftiger Einzahlungsüberschüsse auf den heutigen Tag abgezinst werden. 

Wichtig ist, dass das Geschäftsmodell und das Finanzmodell anhand von Prämissen nachvollzogen werden können und plausibel für einen Käufer sind. Eine entscheidende Größe bei der Berechnung des Firmenwert ist bei der DCF Methode der Zinssatz bestehend aus Risiko-Zinssatz und dem Zins ohne Risiko (Zinssatz der 10jährigen Bundesanleihe) und entspricht dem Kapitalisierungszinssatz (bzw. dem Kapitalisierungszins). 

Wir empfehlen eine fundierte Bewertung anhand der DCF Methode von einem erfahrenen M&A Berater erstellen zu lassen. Die immateriellen Werte werden beim DCF Verfahren nicht zusätzlich bewertet, da diese zwingend notwendig sind, um die Cashflows zu erwirtschaften. Banken sehen die Ergebnisse in der Regel als Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung an.

Artikel: KP Tech Corporate Finance berät Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Artikel: KP Tech Corporate Finance berät Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Wie unterscheiden sich Unternehmenswert/ Firmenwert und der gezahlte Kaufpreis für ein Unternehmen?

Der Unternehmenswert ist der Wert eines Unternehmens, der objektiv auf der Basis der vom IDW anerkannten Verfahren der Unternehmensbewertung berechnet wird. Der bezahlte Kaufpreis für ein Unternehmens ist der Geldbetrag, den der Käufer für das Unternehmen bereit ist auszugeben und der vom Verkäufer akzeptiert wurde. Unternehmenswert und Kaufpreis stimmen in der M&A Praxis nie überein.


Der Unternehmenswert unterscheidet sich von dem gezahlten Kaufpreis unter anderem aufgrund der nachfolgenden Aspekte:

Es kommt zu einem Nachlass (Discount) auf die Unternehmensbewertung

  • aufgrund eines kleinen Unternehmens und der Abhängigkeiten vom Verkäufer, von einzelnen Kunden, von einzelnen Mitarbeitern –> Nachlass wegen Größeneffekt
  • da das eigene Management oder eigene Mitarbeiter die Anteile übernehmen –> Freundschaftspreis
  • da ein Mitglied aus der Familie das Unternehmen übernimmt –> Familienpreis
  • da das Unternehmen nicht börsennotiert ist –> Anteile sind wenig liquide
  • da ein Teil des Kaufpreises über Aktien bezahlt wird –> Nachlass wegen erhöhtem Risiko und geringer Handelbarkeit
  • da der Verkäufer im Kaufvertrag nur wenige Garantien und Gewährleistungen zu tragen hat –> Nachlass aufgrund eines Verkäufer freundlichen Kaufvertrags
  • da ein Unternehmensteil abgespalten wird und Verflechtungen mit der Muttergesellschaft bestehen –> Nachlass aufgrund eines Carve-out

Wie erziele ich beim Unternehmensverkauf einen hohen Kaufpreis?

Es gibt eine Reihe von Faktoren, die den Kaufpreis beim Verkauf eines Unternehmens beeinflussen können. Hier sind einige Tipps, die Ihnen dabei helfen können, einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen:

  1. Vorbereitung ist der Schlüssel: Eine gründliche Vorbereitung ist der wichtigste Faktor, um einen hohen Kaufpreis zu erzielen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen gut positioniert ist, indem Sie die Finanzen auf Vordermann bringen, das Managementteam stabilisieren und sicherstellen, dass das Unternehmen gut organisiert ist.
  2. Identifizieren Sie die richtigen Käufer: Es ist wichtig, den richtigen Käufer zu identifizieren, der einen hohen Kaufpreis zahlen und den Verkauf unterstützen wird. Berücksichtigen Sie bei der Suche nach Käufern nicht nur das Kaufpreisangebot, sondern auch die finanzielle Stabilität, die Erfahrung und das Engagement des Käufers.
  3. Machen Sie das Unternehmen attraktiv: Um einen hohen Kaufpreis zu erzielen, müssen Sie das Unternehmen für den Käufer attraktiv machen. Stellen Sie sicher, dass das Unternehmen wirtschaftlich gesund ist und eine positive Zukunftsaussicht hat. Erwähnen Sie auch alle Wettbewerbsvorteile und die Synergien, die der Käufer durch den Kauf des Unternehmens erzielen kann.
  4. Nutzen Sie professionelle Unterstützung: Ein professioneller Berater, wie zum Beispiel ein Finanzberater oder ein Unternehmensberater, kann dabei helfen, den Verkaufspreis zu maximieren, indem er bei der Vorbereitung des Unternehmens auf den Verkauf und bei der Verhandlung des Kaufvertrags unterstützt.
  5. Seien Sie bereit, Verhandlungen zu führen: Der Kaufpreis ist nicht immer festgelegt und es gibt in der Regel Raum für Verhandlungen. Seien Sie bereit, auf die Anforderungen und Erwartungen des Käufers einzugehen, solange diese im Rahmen dessen liegen, was für Sie akzeptabel ist.

KP Tech Corporate Finance berät Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Jede Firmenbewertung ist subjektiv und die berechneten Unternehmenswerte (bzw. Wertansätze) stellen einen Bereich von/ bis des Unternehmenswertes dar. Verkäufer machen oft den Fehler, den Enterprise Value als Kaufpreis zu sehen und sind später überrascht, dass der Equity Value dem Kaufpreis entspricht und dieser Wert oft viel niedriger als der Enterprise Value ist. 

Verkäufer sollten immer und unbedingt das NORMALISIERTE EBITDA als Grundlage für Kaufpreisverhandlungen heranziehen. Der Unterschied zwischen Equity Value und Kaufpreis liegt in der Regel in den Vertragsverhandlungen und in der Verhandlungsposition (Stärke/ Schwäche) des Verkäufers bzw. des Käufers begründet. In der M&A Praxis kommen heute ausschließlich Marktwert Verfahren wie das DCF-Verfahren und das Multiple-Verfahren zur Anwendung (Abzinsung oder Diskontierung mit einem Zinssatz). 

Das Substanzwertverfahren findet als Bewertungsverfahren nur bei Verkäufen aus der Insolvenz oder bei einem Asset Deal zur Anwendung. Auch das Ertragswertverfahren spielt in der M&A Praxis keine Rolle mehr. Die immateriellen Wirtschaftsgüter spielen nur beim Substanzwertverfahren eine Rolle. Der Bewertungsprozess sollte immer mit einer detaillierten Finanzplanung beginnen.

KP Tech Corporate Finance – Professionelle Erstellung von Unternehmensbewertungen und Beratung beim Unternehmensverkauf und der Unternehmensnachfolge

KP TECH Corporate Finance berät seit über 20 Jahren kleine und mittelständische Unternehmen bei der professionellen Unternehmensbewertung. Unternehmensbewertungen werden im Zusammenhang mit den nachfolgenden Themen benötigt:

KP Tech Corporate Finance berät Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz beim Unternehmensverkauf, bei der Unternehmensnachfolge, bei der Unternehmensbewertung sowie bei der Wachstumsfinanzierung und durch die Finanzierung mit Fremdkapital oder einer Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital (Mezzanine). KP Tech Corporate Finance hat den Hauptsitz in München und berät von dort Kunden in ganz Deutschland sowie in Österreich und in der Schweiz. Beim Unternehmenskauf im Ausland oder der Käufersuche im Ausland wird KP Tech von seinen langjährigen Kooperationspartnern in Großbritannien und in den USA unterstützt. KP Tech Corporate Finance ist Mitglied im Verband mittelständischer M&A-Berater (VMA). Unser professionelles Netzwerk aus Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern steht unseren Kunden beratend zur Seite, um einen professionellen M&A-Prozess und eine professionelle Unternehmensnachfolge zu gewährleisten.

Aspekte und Fragestellungen bei der Firmenbewertung / Unternehmensbewertung

Firmenbewertung: Unsere Partner sind für Sie vor Ort in München, Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf

Weiterführende Artikel zum Thema Unternehmensbewertung und Firmenbewertung

  1. Vorgehensweise bei der Berechnung einer Unternehmensbewertung
  2. Unternehmensbewertung Multiples – Unternehmensbewertung Multiplikatoren-Verfahren
  3. Unternehmensbewertung: Die Stolperfallen
  4. Die richtige Unternehmensbewertung – Unternehmensbewertungen – Unternehmensbewertungsverfahren


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