Muster und Beispiele zu Verträgen und Vereinbarungen beim Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Private Equity oder Venture Capital
Erfolgreiche Fusionen, Akquisitionen (M&A) und Divestments (Verkäufe von Geschäftsteilen) stärken ein Unternehmen auf lange Sicht. Ebenso kann auch die Aufnahme von Venture Capital oder Private Equity für das Unternehmen sinnvoll sein. So erhöhen diese Aktivitäten zumeist das operative Ergebnis, erweitern die Fähigkeiten und Kompetenzen eines Unternehmens, stärken Kundenbeziehungen und ermöglichen zumeist den Ausbau von Kunden- und Marktsegmenten. Die Unternehmensstrategie wird neu ausgerichtet. Damit Transaktionen und Beteiligungen ein Unternehmen umfassend stärken und damit als erfolgreich bezeichnet werden können, bedarf es intensiver Vorbereitung. Ein Teilaspekt dieser Vorbereitung ist die Verwendung geeigneter vertraglicher Grundlagen, Checklisten und Vereinbarungen als begleitendes Instrument.
In den meisten Fällen lässt sich dabei der Prozess der Transaktion in sogenannte Haupt- und Nebenaktivitäten auf Basis eines Drei-Phasen-Modells in eine Vorbereitungs-, eine Transaktions- und eine Integrationsphase unterteilen.
Verträge – Vorbereitungsphase
Im Bereich der Vorbereitungsphase werden im Rahmen der Beteiligungs- oder Unternehmenstransaktion u.a. Vertraulichkeitsvereinbarungen (Confidentiality Agreement, Non Disclosure Agreement) sowie bei der Unterstützung durch Finanz- oder M&A Berater entsprechende Mandatsvereinbarungen abgeschlossen. Im Rahmen eines strukturierten Verkaufsverfahrens (Bieterverfahren) werden Verfahrensvereinbarungen u.a. über die Dauer des Bieterverfahrens (Auktion) getroffen.
Der Prozess der strukturierten Angebotsabgabe wird ebenfalls durch eine entsprechende vertragliche Regelung von den beteiligten Akteuren getroffen. Zum Ende der Vorbereitungsphase vereinbaren die Parteien zumeist entsprechende Absichtserklärungen über das Ziel der gemeinsamen weiteren Gespräche und des damit verbundenen Austausches von weiteren Unterlagen und Detailinformationen. Dieses geschieht zumeist durch einen Letter of Intent (LoI). Alternative Bezeichnungen mit teilweise gleichen oder nur unwesentlich veränderten Inhalten für einen Letter of Intent sind u.a. Term Sheet (häufig bei Venture Capital oder Private Equity Transaktionen), Head of Agreement (HoA) oder Memorandum of Understanding (MoU).
Verträge – Transaktionsphase
In der Transaktionsphase werden im Zuge der Detailprüfung (Due Diligence) Anforderungslisten und Checklisten erstellt, die es dem Verkäufer erleichtern sollen, die Informationen aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen. Diese Checklisten werden zumeist nach Themenbereichen in Strategic Due Diligence, Financial Due Diligence, Commercial Due Diligence, Legal Due Diligence, Market Due Diligence etc. unterteilt.
In der Mitte der Transaktionsphase werden zumeist interne Gesellschafter-, Vorstands- und Aufsichtsratsbeschlüsse sowohl auf Käufer als auch auf Verkäuferseite gefasst. Dies betrifft in den meisten Fällen die notwendige Bevollmächtigung der Organe einer Gesellschaft, die entsprechenden Vereinbarungen über den Kauf- bzw. Verkauf oder Einstieg eines Investors zu verhandeln und die dafür notwendigen weiteren Vorbereitungen zu vollziehen.
Die Transaktionsphase schließt mit dem Signing ab, der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages oder des Beteiligungsvertrages. Je nach Art der Transaktion kann es sich bei einem Unternehmenskauf um einen Share-Deal oder einen Asset-Deal handeln. Ein Asset-Deal bezieht sich auf den Kauf einzelner Wirtschaftsgüter, bei dem sich der Verkäufer i.S.d. § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Bei einem Share-Deal handelt es sich um einen Anteilskaufvertrag, einen Aktienkaufvertrag oder einen Kaufvertrag über Einzelwirtschaftsgüter. Der Unternehmenskauf erfolgt bei einem Share-Deal durch Übertragung der Gesellschafterbeteiligungen vom Rechtsträger auf den Käufer im Rahmen eines Rechtskaufs.
Die Rechtsunsicherheit über eine mögliche Sachmängelhaftung des Verkäufers oder Investors beim Unternehmenskauf führt dazu, dass die Parteien die Grundlagen und Folgen möglicher Mängel Unternehmenskaufvertrag umfassend individualrechtlich vereinbaren müssen. Dies geschieht durch die Vereinbarung weitreichender Zusicherungen und Garantien (Warranties and Guaranties) im Unternehmenskaufvertrag bzw. im Beteiligungsvertrag und wird ebenfalls beeinflusst durch die Ergebnisse und Erkenntnisse der durchgeführten Due Diligence.
Darüber hinaus enthält der Unternehmenskaufvertrag (Share Purchase Agreement bzw. SPA) zumeist Regelungen zur Kaufpreisanpassung. Kaufpreisanpassungen werden normalerweise auf Grundlage von Referenzwerten berechnet, die in der Regel auf bestimmten Bilanzpositionen zum Stichtag der letzten geprüften Bilanz (Referenzstichtag) basieren oder auf Basis der Finanzzahlen, die Grundlage für die Transaktion sind. Typisch sind hier Regelungen und Definitionen des Nettoumlaufvermögens, der Nettofinanzverbindlichkeiten oder auch sogenannte cash free und debt free Vereinbarungen.
Verträge – Integrationsphase
Die Integrationsphase (Post Merger Integration – PMI) ist im wesentlichen geprägt durch die Zielsetzung, durch die Zusammenführung der Unternehmen die Markt- und Wettbewerbsposition zu verbessern. Vereinbarungen und Verträge der Akteure (Käufer, Verkäufer, Investor) werden in dieser Phase nicht mehr geschlossen. Jedoch reichen eine Vielzahl von vertraglichen Regelungen in diese Phase hinein. So finden sich oft in Unternehmenskaufverträgen sogenannte Earn-Out Klauseln. Earn-Out Regelungen führen fast immer zu einem variablen Kaufpreis, da dieser in seiner endgültigen Höhe von zukünftigen Ereignissen abhängt. Im Rahmen von Beteiligungsverträgen ist die Auszahlung von Teilbeträgen zumeist an die Erreichung von Zwischenzielen (Milestones) geknüpft.
Muster und Beispiele zu Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA), Absichtserklärungen (Letter of Intent, LOI, Term Sheet, Head of Agreement, HoA, Memorandum of Understanding, MoU) sowie Due Diligence Checklisten, Vertragsbeispiele für einen Share-Deal, Asset-Deal oder einer Beteiligungsvereinbarung sowie Beispiele für spezielle Regelungen wie Meilensteine, Zusicherungen und Garantien (Warranties and Guaranties) oder Earn-Out Regelungen stellen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung.
KP Tech Corporate Finance
Als inhabergeführte und unabhängige Managementberatung hat sich KP Tech Corporate Finance auf die Mergers & Acquisitions Beratung spezialisiert. Unsere Kunden profitieren von mehr als 20 Jahren Erfahrung in der internationalen Corporate Finance Beratung. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge und Private Equity Beratung.