Magazin

MAC – Material Adverse Change Klausel im Kaufvertrag/ Verkaufsvertrag (Sales and Purchase Agreement)

Material Adverse Change („MAC“) – „Erheblich negative Veränderungen“

In den letzten Jahren kommt es auch im deutschsprachigen Raum zur Aufnahme sogenannter Material Adverse Change bzw. MAC-Klauseln in Verträgen über einen Unternehmensverkauf/ Unternehmenskauf. Hintergrund ist die Unterscheidung zwischen dem Signing und dem Closing in Unternehmenskaufverträgen und dem teilweise langen Zeitraum, welcher zwischen Signing und Closing (Übergang auf den Käufer) liegt. Sinn der MAC-Klauseln ist es, dass der Käufer sich vor einer negativen Entwicklung des Unternehmens, welches er kaufen will, schützt. Negative Entwicklungen können sein: Umsatzeinbrüche, EBIT-Einbrüche, Wegfall von wichtigen Kunden, etc.. 

Definition MAC-Klauseln im Unternehmenskaufvertrag ("SPA")

Bei der Definition der MAC-Klauseln im Unternehmenskaufvertrag ist darauf zu achten, dass derartige „erheblichen negativen Veränderungen“ nachvollziehbar definiert werden: z.B. Umsatzeinbruch von mehr als 15%, EBIT-Einbruch von mehr als 20%, etc.. Käufer bevorzugen in Unternehmenskaufverträgen MAC-Klauseln, die breit und wenig konkret gefasst sind. Je besser die Verhandlungsposition des Verkäufers in den Vertragsverhandlungen, umso eher wird der Verkäufer durchsetzen können, dass überhaupt keine MAC-Klausel aufgenommen wird oder eine sehr „weite“ Definition der „erheblich negativen Veränderungen“ vorgenommen wird und dass die Fälle eines Material Adverse Change vom Unternehmen zu beeinflussen sind – und nicht etwa durch extern Einflüsse wie „Brand“, „Erdbeben“, „Anschlag“, etc. ausgelöst werden.

Tritt eine über eine MAC-Klausel definierte erheblich negative Veränderung ein, so hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Weiterführende Artikel zum Thema MAC-Clause und M&A

  1. Deal Breaker bei Unternehmenskaufverträgen – Beispiele/ Inhalte
  2. Wachstum durch Unternehmensübernahmen – Mergers & Acquisitions – Unternehmenskauf
Kontakt KP Tech Corporate Finance M&A Consulting Deutschland Österreich Schweiz

Sie wünschen weitere Informationen?

Als inhabergeführte und unabhängige Unternehmensberatung haben wir uns auf die Corporate Finance Beratung spezialisiert. Schwerpunkte unserer Beratung sind die Themen: Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf, Unternehmensbewertung, Unternehmensnachfolge und Private Equity Beratung.

Kontaktieren Sie uns streng vertraulich unter

Telefon +49 89 21536609-0
Streng vertrauliche Nachricht über unser Kontaktformular senden

Kontakt

KP Tech Beratungsgesellschaft mbH
Maximilianstraße 2
80539 München (Deutschland)

Telefon 089 21536609-0
Kontaktformular

Über uns

München • London • Philadelphia

KP Tech berät seit mehr als 20 Jahren mit den Beratungsschwerpunkten Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensnachfolge, Beteiligungskapital und Unternehmensbewertung. Zu unseren Kunden zählen kleine und mittelständische Unternehmen sowie internationale Konzerne und Private Equity Gesellschaften. Die meisten unserer Kunden kommen aus Technologie-Sektoren, Services sowie aus dem Consumer & Healthcare Sektor.

Mitgliedschaft

Wir sind Mitglied der Vereinigung Deutscher M&A-Berater (VMA) e. V. – des Zusammenschlusses führender partnergeführter & unabhängiger deutscher M&A-Boutiquen mit Sitz in Frankfurt am Main