Unternehmensverkauf und Pensionsverpflichtungen – Pensionszusagen können den Unternehmensverkauf gefährden
Im Rahmen eines Unternehmensverkaufes stellen Pensionszusagen ein nicht zu unterschätzendes Problem dar. Die große Mehrheit der potenziellen Käufer hat kein Interesse an der Übernahme eines Unternehmens, welches Pensionszusagen an die geschäftsführenden Gesellschafter oder bereits ausgeschiedene Gesellschafter gegeben haben.
Käufer bestehen deshalb darauf, dass die Pensionszusagen vor einem Unternehmenskauf aus der Bilanz getilgt werden, da diese kein Interesse daran haben, noch Jahrzehnte später Pensionen zahlen zu müssen und auch nicht das Risiko der Deckung der Pensionszusagen eingehen möchten.
Ausgliederung der Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz
Sollen Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz ausgegliedert werden, so kommt entweder eine Abfindung oder die Auslagerung infrage. Beide Varianten führen aber zu einem hohen Kapitalbedarf, welcher in der Regel dem Unternehmen und dem Unternehmer in dieser Höhe nicht zur Verfügung stehen. Häufig stellt der Anteilsverkäufer diese Problematik erst zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt im M&A-Prozess fest – mit der fatalen Folge, dass der geplante Unternehmensverkauf scheitert.
Experte für Pensionsverpflichtungen
Aus diesem Grund empfehlen wir jedem potenziellen Anteilsverkäufer rechtzeitig vor dem Beginn des Prozesses eines Firmenverkaufes sich von einem auf Pensionsverpflichtungen spezialisierten Experten beraten zu lassen. Erkennt dieser Spezialist zum Beispiel eine Deckungslücke, so kann diese über eine Rückdeckungsversicherung oder andere Maßnahmen abgesichert werden.
Im Kern sollte jeder Anteilseigner vor einem geplanten Unternehmensverkauf die Pensionszusagen aus dem Unternehmen herausnehmen, z.B. über eines der am Markt bekannten Versorgungswerke, über einen Pensionsfonds oder über eine Unterstützungskasse.
Trend zur Auslagerung mittels einer treuhänderischen Verwaltung (CTA) – Artikel bei personalwirtschaft.de
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