Rechtliche Aspekte Unternehmensmakler, Unternehmensvermittler und Business Broker
In Ergänzung zu dem ausführlichen Artikel über die Vorteile und Nachteile der Beauftragung eines Unternehmensvermittlers im Vergleich zur Beauftragung eines M&A Beraters findet man bei der IHK Frankfurt weitere rechtliche Aspekte und Hinweise zu den Themenbereichen:
- Vertragsanbahnung, Akquisemethoden, Telefonanrufe
- Akquiseversuch trotz ausdrücklichem Verbot
- Formulierung von Akquiseschreiben
- Honorierungsvereinbarung
- Vereinbarung der Bezahlung und Abbuchungsauftrag direkt bei Vertragsschluss vor Erbringung der Leistung (Vorkasse)
- Trennung von Vermittlungsauftrag und im Rahmen der Unternehmensvermittlung entstehenden Aufwendungen
- Vertragsdurchführung
Das Netzwerk eines Unternehmensmaklers bzw. Unternehmensvermittlers ist meist wenig hilfreich
Das Netzwerk eines Firmenmaklers wird bei der Auftragsvergabe überschätzt. Für die meisten Unternehmen, die zum Verkauf stehen, gibt es keinen Markt. Stattdessen muss der Markt für den Unternehmensverkauf individuell aufbereitet und durch einen M&A-Berater (nicht Unternehmensmakler!) professionell hergestellt werden. Aufgrund der geringen Transaktionsanzahl und der verschiedenen Käufergruppen kann sich der Firmenmakler nicht nur auf sein persönliches Netzwerk verlassen. Stattdessen muss er für jeden Unternehmensverkauf neue Vermarktungskanäle oder Käufer definieren, die für das zum Verkauf stehende Unternehmen in Frage kommen.
Wenn Sie ein Unternehmen mit einem Verkaufspreis von 1 bis 5 Millionen Euro verkaufen möchten, kann der direkte Kontakt zu potenziellen Käuferunternehmen hilfreich sein.
Viel wichtiger ist jedoch, dass das zum Verkauf stehende Unternehmen tatsächlich interessant für einen potenziellen Käufer ist und einen klaren Mehrwert bietet. Wenn dies gegeben ist, können Sie auch völlig unbekannte potenzielle Käufer kontaktieren. Diese freuen sich über eine direkte – aber diskrete – Ansprache, solange ihnen ein attraktives Unternehmen angeboten wird.
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