Die AIFM-Richtlinie
Das Europäische Parlament hat am 11. November 2010 den Entwurf der AIFM-Richtlinie angenommen und damit einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für die Regulierung eines so genannten Alternativer Investment Fund Managers (AIFM) geschaffen.
Der Entwurf der Richtlinie für AIFM wurde erstmals von der Europäischen Kommission im April 2009 veröffentlicht. Ziel war und ist es, einen umfassenden und wirksamen gesetzlichen Rahmen für alternative Investmentfonds innerhalb der Europäischen Union (EU) zu schaffen.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist umfassend und betrifft alle offenen und geschlossenen Fonds u.a. Private Equity-Fonds, Immobilienfonds, Hedgefonds, Rohstofffonds, Infrastrukturfonds etc.. Die Regulierung soll dabei nicht nur für Gesellschaften mit Sitz in der Europäischen Union sondern auch für AIFMs mit Sitz außerhalb der EU, welche alternative Investmentfonds jedoch in der EU vertreiben, gelten.
AIFMs mit einem Vermögen von weniger als 100 Mio. EUR sollen auf Basis des letzten Kompromissvorschlages jedoch nicht zum Regelungsbereich der Richtlinie gehören.
Der Regelungsinhalt der Richtlinie wird u.a. Mindestkapitalanforderungen, Anforderungen an das Risikomanagement, die Bewertung sowie die Veröffentlichungs- bzw. Berichtspflichten für Portfoliounternehmen beinhalten.
Dem Richtlinienentwurf vom April 2009 folgten eine Vielzahl von Kompromissvorschlägen. Im November 2010 wurde der endgültige Richtlinientext im europäischen Parlament verabschiedet. Nach Zustimmung des europäischen Rats und Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt haben die nationalen Gesetzgeber nunmehr zwei Jahre Zeit, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Weitere Details zur AIFM-Richtlinie und aktuelle Änderungen und Anpassungen finden sich u.a. bei Wikipedia Portal zur AIFM-Richtlinie.
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